1. Anfrage und Angebot
Die Online-Anfrage ist unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Holiday Heinz & Linse die Verfuegbarkeit schriftlich bestaetigt und beide Seiten die erforderlichen Vertragsunterlagen abgeschlossen haben.
Reisemobilvermietung HannoverHoliday Heinz & Linse · Neustadt bei Hannover
Reisemobilvermietung Hannover
Diese Seite fasst die wichtigsten Bedingungen fuer unverbindliche Anfragen, Angebote und die anschliessende Reisemobilmiete bei Holiday Heinz & Linse zusammen. Die finale Vertragsfassung wird im Rahmen der schriftlichen Bestaetigung bzw. des Mietvertrags bereitgestellt.
Die Online-Anfrage ist unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Holiday Heinz & Linse die Verfuegbarkeit schriftlich bestaetigt und beide Seiten die erforderlichen Vertragsunterlagen abgeschlossen haben.
Die im Anfrageportal angezeigten Preise basieren auf den hinterlegten Saisonzeiten und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Uebergabepauschale wird gesondert ausgewiesen und in den Gesamtpreis eingerechnet.
Die Kaution ist nicht Bestandteil des Mietpreises. Sie ist vor Fahrzeuguebergabe gemaess Mietvertrag zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemaesser Rueckgabe und Pruefung des Fahrzeugs abgerechnet.
Abholung und Rueckgabe erfolgen am vereinbarten Standort und zu den vereinbarten Zeiten. Im Anfrageportal sind Abholung und Rueckgabe am Samstag und Sonntag ausgeschlossen.
Alle Fahrer muessen vor Fahrtantritt benannt werden und eine gueltige Fahrerlaubnis sowie ein gueltiges Ausweisdokument vorlegen. Es gelten die Anforderungen aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Das Reisemobil ist sorgfaeltig, verkehrssicher und vertragsgemaess zu nutzen. Fahrten in nicht freigegebene Gebiete, Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nur mit schriftlicher Zustimmung zulaessig.
Das Fahrzeug ist im vereinbarten Zustand zurueckzugeben. Erforderliche Nachreinigung, fehlendes Zubehoer, Beschaedigungen oder aussergewoehnliche Verschmutzungen koennen gemaess Mietvertrag berechnet werden.
Stornierungen und Umbuchungen richten sich nach der schriftlich vereinbarten Vertragsfassung. Massgeblich sind die Bedingungen, die dem konkreten Mietvertrag beigefuegt sind.
Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung und Haftungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag und den dazugehoerigen Versicherungsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Regelungen unberuehrt. Es gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulaessig.